über mich
Die
Themengebiete
Hygiene,
Qualitätsmanagement
und
Arbeitssi
-
cherheit
haben
für
die
meisten
Menschen
etwas
Befremdliches.
Bereits
mit
Abschluss
meiner
Ausbildung
als
Hygienefachkraft
habe
ich
die
Erfahrung
gemacht,
dass
das
Interesse
an
meinem
Beruf
zwar
durchaus
groß,
jedoch
das
Verständnis
für
meine
Beru
-
fung
eher
verhalten,
ist.
Mein
Studium
im
Studiengang
„Umwelt-,
Hygiene-
und
Sicherheitsingenieurwesen“
an
der
Fachhochschule
Gießen
bestärkte
mich
jedoch
weiter
in
meinem
Entschluss,
mich
ganz diesen „unangenehmen“ Themen zu widmen.
Seit
meiner
Firmengründung
stehe
ich
nun
meinen
Kunden
als
fachkompetenter
Berater
zur
Verfügung
und
habe
als
Anbieter
des
Sachkundenachweises
mittlerweile
über
500
Zertifikate
ausgehän
-
digt.
Die
Rückmeldungen
der
Teilnehmer
sind
positiv,
ja
geradezu
überrascht,
dass
Vorträge
zu
Hygiene
und
Arbeitssicherheit
auch
spannend und ansprechend gestaltet sein können.
Ich
habe
es
mir
zur
Aufgabe
gemacht,
meine
Kunden
stets
hoch
-
qualifiziert
und
nach
aktuellem
Stand
der
Technik
zu
betreuen.
Ich
stehe
ihnen
als
zuverlässiger
Partner
auch
während
schwieriger
Phasen
zur
Seite.
Mit
Motivations-
und
Einfühlungsvermögen
be
-
treue
ich
nun
seit
10
Jahren
eine
Vielzahl
von
Einrichtungen
ver
-
schiedener Branchen und lerne täglich selbst etwas Neues dazu.
Lebenslauf
• 2009 Abschluss dreijährige Ausbildung zur „Fachkraft für
Hygieneüberwachung“
• 2011 Firmengründung „Hygiene Thieme“, Beginn selbstständige
Tätigkeit als Berater und Auditor
• 2012 Angebot von Kursen zur „Erlangung der Sachkunde gemäß
Hessischer Infektionshygieneverordnung“
• 2014 Qualifikation „Technischer Sterilgutassistent DGSV“
(Fachkunde 1 und 2)
• seit 2015 Referent an verschiedenen privaten und staatlichen
Bildungseinrichtungen für Medizinberufe in Leipzig, Berlin,
Eschwege, Fulda und Marburg
• 2017 Abschluss „Bachelor of Science – Umwelt-, Hygiene- und
Sicherheitsingenieurwesen“
• seit 2017 Branchenspezifische Ausbildungen bei BGW, BG ETEM,
BGHW, BG Bau, BGN, Unfallkasse, BGHM
Kontakt | Impressum
Daniela Thieme
Fachkraft für Hygieneüberwachung
B. Sc. Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitsingenieurwesen
0641 / 9 72 74 78
036645 / 2 25 42
0162 / 1 68 79 30
07919 Pausa-Mühltroff
Langenbacher Str. 10a
www.hygiene-thieme.de
thieme@hygiene-thieme.de
Beratung
optimal umgesetzte Hygienevorschriften
Unsere
hochqualifizierten
Mitarbeiter
und
Kooperationspartner
möchten
Sie
bei
der
Einführung,
Unterhaltung
und
Prüfung
von
hy
-
gienerelevanten
Kriterien
beraten
und
unterstützen.
Die
Zusammenarbeit
erfolgt
vertrauensvoll
und
auf
Augenhöhe.
Der
Betreuungsumfang
wird
frei
gestaltet
und
kann
sowohl
telefonisch
als auch vor Ort erfolgen.
• Beratung und Recherche zu hygienerelevanten Themen, Gesetzen
und Richtlinien in Bereichen der medizinischen Behandlung,
Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Lebensmittelverarbeitung,
Speisenversorgung
• Vorbereitung auf Behördenbesuch
• Fortbildungen für Selbstständige, Mitarbeiter und Verantwortliche
• Planung von Praxis- / Studioeinrichtung
• Einführung eines Hygienekonzeptes, Reinigungs- und
Desinfektionsplans und/ oder Hautschutzplans
• Auditierung und Einschätzen von internen Arbeitsweisen, diskrete
Praxisbegehungen
• Hygienezertifikat
• Qualitätsmanagement: auf Basis des Hygienekonzeptes einfache
Umsetzungs- und Kontrollverfahren einführen
• periodische Routineüberprüfungen von Aufbereitungsschritten,
Vorbereitung der Validierung
Hygieneplan
modernes Hygienekonzept
Rechtssicherheit
trifft
hier
auf
Erleichterung
des
Arbeitsalltages,
denn
der
Hygieneplan
beschreibt
alle
betriebseigenen
kritischen
Prozesse
ausführlich
und
nachvollziehbar.
Kontinuierliche
Verbesserung
und
Qualitätskontrolle
verhindern
Reinigungs-
und
Desinfektionslücken,
schaffen
Vertrauen
und
bieten
Sicherheit.
Auf
Grundlage
des
Infektionsschutzgesetzes,
der
bundeslandeigenen
Infektionshygieneverordnungen
und
auch
einschlägiger
Gesetze
und
Technischer
Regeln
des
Arbeitsschutzes,
müssen
hygienerelev
-
ante
Betriebsabläufe
als
Hygieneplan
schriftlich
festgehalten
sein.
Ein
Bestandteil
ist
der
kurzgefasste
Reinigungs-
und
Desinfektionsplan.
• standardisierte Arbeitsabläufe in Standardarbeitsanweisungen
(SOP) formulieren
• Verwechslung und Missverständnisse verhindern
• einheitliches Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiter und
Verfahren entwickeln
• Verbesserungspotenzial identifizieren und ausschöpfen
• rechtliche Vorgaben einhalten
• Zulassungsvoraussetzungen von Krankenkassen erfüllen
Schulung
Mitarbeiterunterweisungen
Eine
fundierte
Ausbildung
und
eine
routinierte
Berufspraxis
sind
der
Grundstein
für
ein
hohes
Maß
an
Qualität.
Um
diesen
Stand
zu
halten,
sind
regelmäßige
Weiterbildungen
und
Unterweisungen
der
Mitarbeiter
notwendig.
In
ansprechenden
und
informativen
Veran
-
staltungen
schulen
und
trainieren
wir
Ihre
Mitarbeiter
gemäß
den
gesetzlichen Vorgaben und nach Ihren eigenen Wünschen.
• Wiederholungsbelehrung nach §§42, 43 Infektionsschutzgesetz
• Hygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über
Lebensmittelhygiene, DIN 10514:2009-05 Lebensmittelhygiene
• Weiterbildungen nach MPBetreibV und RKI-Vorschriften
• Ausbildung betriebsinterner Brandschutzhelfer
• Ausbildung betriebsinterner Ersthelfer
• Einarbeitung und Fortbildung von Hygiene- und
Sicherheitsbeauftragten
• Arbeitsweisen bei Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen,
Personalhygiene
• allgemeine und tätigkeitsbezogene Arbeitsschutz-
Unterweisungen (u.a. nach TRBA 250, ArbSchG, GefStoffV)
• Einführung von Standardarbeitsanweisungen
• Unterweisungen und anlassbezogene Weiterbildungen für
Mitarbeiter nach betriebsinternen Vorgaben
• Stressbewältigung/ psychische Belastungen/ Traumata
Sachkundekurse
sichere Aufbereitung von Medizinprodukten
Wer
im
Dienste
der
Schönheitspflege
oder
Heilkunde
dem
Menschen
Gutes
tun
möchte,
muss
sich
unweigerlich
auch
mit
dem
Thema
Hygiene
befassen.
Doch
wo
steht
und
wer
weiß,
welche
gesetzlichen
Vorgaben
einzuhalten
sind?
In
den
bundeslandeigenen
Infektionshygieneverordnungen
werden
neben
den
Gewerbetreibenden
auch
die
praktizierenden
Heilprak
-
tiker
verpflichtet,
einen
dokumentierten
Nachweis
über
ein
aus
-
reichendes
Fachwissen
in
Hygiene
zu
erbringen.
Entsprechend
dem
Behandlungsangebot
der
Studios
und
Praxis
stehen
unter
-
schiedliche
Sachkundekurse
mit
fachkompetenten
Dozenten
zur
Auswahl.
Erlangen
Sie
den
geforderten
Sachkundenachweis
in
einer
unserer
anerkannten
und
Öffnungszeiten-freundlichen
Weiter-bildungsveranstaltungen.
Wir
sind
bereits
seit
2011
zertifiz
-
ierter
Anbieter
von
Sachkundekursen
gemäß
Hessischer
Infektion
-
shygieneverordnung
und
seit
2013
gemäß
Sächsischer
Hygieneverordnung.
Die
Qualifikationen
der
Referenten
sowie
die
Lehrpläne
wurden
durch
das
Regierungspräsidium
geprüft.
Wir
er
-
füllen
als
Anbieter
von
fachlich
geeigneten
Kursen
die
Vorgaben
des
Hessischen
Sozialministeriums
und
sind
als
offizieller
Weiter
-
bildungsanbieter
gelistet.
Gern
beraten
wir
Sie
individuell
und
ver
-
traulich bei der Auswahl des richtigen Kurses.
Hygienekurs 1 (8 Stunden)
Zielgruppe u.a. Fußpflege, Kosmetik, Haarpflege, Heilpraktiker
Schwerpunkt Hygienemanagement
Hygienekurs 2 (40 Unterrichtseinheiten)
Zielgruppe u.a. Podologen, Tattoo/ Piercing, Heilpraktiker
Schwerpunkt Instrumentenaufbereitung, einschließlich Sterilisation
Inhalte
• anatomische Grundkenntnisse der
Körperregionen, in denen die
Tätigkeiten durchgeführt werden
• Mikrobiologie
• rechtliche Grundlagen
• Hygienemanagement
• Reinigung und Desinfektion
• Instrumentenaufbereitung
• Aufbereitung und Lagerung
• Reinigung und Desinfektion
• Entsorgung
• praktische Umsetzung
gesetzliche Grundbetreuung
modernes Arbeitsschutzkonzept
Wir
helfen
Ihnen
dabei,
die
Arbeitsplätze
in
Ihrer
Einrichtung
sicherer
zu
machen.
Gemäß
den
Vorschriften
von
Gesetzgeber
und
Versicherer
betreuen
wir
Sie
kompetent
und
vertrauensvoll
en
-
tweder
im
Rahmen
einer
kontinuierlichen
Kooperation
oder
an
-
lass-bezogen.
• Begehungen der Einrichtung
• Unterweisungen
• Unterstützung bei
o Gefährdungsbeurteilungen
o Arbeitsplatzgestaltung
o Auswahl von Arbeitsmitteln und -verfahren
o Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
o Einführen einer Arbeitsschutzorganisation
Gemeinsam mit den Verantwortlichen der Einrichtung erarbeiten
wir maßgeschneiderte Konzepte und unterstützen Sie bei deren
Umsetzung
spezifische Betreuung
schlankes Arbeitsschutzkonzept
Nach
der
Grundbetreuung
ist
bei
uns
nicht
Schluss
–
auch
darüber
hinaus stehen wir Ihnen anlassbezogen zur Verfügung.
• weitergehende Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
• Prüfen von Arbeitsmitteln
• Erstellen und Pflegen von Dokumenten (Betriebsanweisungen,
Checklisten, Prüfnachweise, Unterweisungsvorlagen usw.)
• Durchführung und Auswertung von Mitarbeiterbefragungen
(beispielsweise zu psychischen Belastungen)
• Recherche zu sicherheitstechnischen Themen
• Verknüpfung mit Beratung zu hygienerelevanten Aspekten durch
unsere kompetenten Hygienefachkräfte
Gesundheits-
management
attraktiver Arbeitgeber bleiben
Um
Fachkräfte
dauerhaft
im
Unternehmen
zu
halten,
bedarf
es
heute
mehr
als
eines
guten
Verdienstes.
Wir
unterstützen
Sie
bei
der
Gestaltung
und
Erhaltung
eines
gesunden
und
angenehmen
Betriebsklimas.
• ganzheitlich stimmiges Gesundheitskonzept für alle Mitarbeiter
• Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
• Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
• Analyse psychischer Belastungen
• Betreuung und Aufarbeiten nach psychischen Traumata
• Kampagnen und Aktionstage zu individuellen
Gesundheitsthemen
• Seminare zur Stärkung des kollegialen Zusammenhaltes
Schulung
Mitarbeiterunterweisung
Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur jährlichen und anlassbezogenen
Unterweisung seiner Beschäftigten über Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit verpflichtet. In anschaulichen und
lebensnahen Präsentationen tragen unsere Fachkräfte und In-
genieure dazu bei, über Gefahren und Gefährdungen aufzuklären
und bestenfalls die Akzeptanz von Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
Neben allgemeinen Arbeitsschutz-Themen greifen wir gern Ihre ei-
genen, betriebsinternen Wunschthemen auf und entwickeln ge-
meinsam ein individuelles Unterweisungskonzept.
• allgemeine und tätigkeitsbezogene Arbeitsschutz-
Unterweisungen
(u.a. nach TRBA 250, ArbSchG, GefStoffV)
• Unterweisungen und anlassbezogene Weiterbildungen für
Mitarbeiter nach betriebsinternen Vorgaben
• Einarbeitung und Fortbildung von Hygiene- und
Sicherheitsbeauftragten
• Ausbildung betriebsinterner Brandschutzhelfer
• Ausbildung betriebsinterner Ersthelfer
• Einführung von Standardarbeitsanweisungen
• Informations- und Aufklärungsveranstaltungen zu
Stressbewältigung/psychische Belastungen/ Traumata
Prüfung
regelmäßig wiederkehrende Kontrollen
• ortsveränderliche/ ortsfeste elektrische Betriebsmittel (DGUV V3)
• Leitern und Tritte (DGUV-I 208-016)
• Regalanlagen nach DIN 15635
• Spielplätze nach DIN 1176
• mikrobiologische Überprüfungen, einschließlich Probenahmen
o Trinkwasser, Badebeckenwasser
o Lebensmittel
o Sterilisatoren, Reinigungs- und Desinfektionsgeräte,
manuelle Aufbereitungsschritte, Steckbeckenspüle,
Validierung
o wasserführende Geräte
o raumlufttechnische Anlagen nach DIN 1946/ DIN EN 14644
o raumlufttechnische Anlagen nach VDI 6022
o Geschirrspülmaschinen, Bandspülmaschinen,
Waschmaschinen
o Umgebungsuntersuchungen: Oberflächen, Hände
o Spielsand
Koordination
viele Gewerke – sichere Zusammenarbeit
Statistisch ereignen sich auf Baustellen die meisten Arbeitsunfälle.
Die gesetzliche Pflicht nach Baustellenverordnung zur Bestellung
eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators durch den
Bauherrn, tlw. auch bei Umbaumaßnahmen, soll vor Schlimmerem
bewahren. Wir beraten Sie kompetent bereits aber der
Planungsphase Ihres Bauvorhabens.
über
10 Jahre
Erfahrung
über
500
ausgestellte
Zertifikate
über
420
begeisterte
Kunden
Kooperationspartner
Lebensmittelhygiene
Unterweisungen im Lebensmittelbereich
Das
Infektionsschutzgesetz
soll
Übertragung
und
Weiterverbreitung
von
Krankheiten
verhindern.
In
diesem
Sinne
müssen
Mitarbeiter
in
lebensmittelverarbeitenden
Betrieben
und
in
der
Gemeinschafts
-
verpflegung
erstmalig
durch
das
Gesundheitsamt
und
im
Anschluss
durch
den
Arbeitgeber
belehrt
werden.
Als
beauftragte
Weiter
-
bildungseinrichtung
dürfen
wir
die
Wiederholungsbelehrung
anbi
-
eten und entsprechende Nachweise ausstellen.
• Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz
• Belehrung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über
Lebensmittelhygiene
betriebliches Eigenkontrollsystem (HACCP)
Die
„Risiko-Analyse
kritischer
Kontroll-Punkte“
in
Küchen
zur
Ge
-
meinschaftsverpflegung
und
lebensmittelverarbeitenden
Betrieben
soll
für
eine
gleichbleibende
Qualität
sorgen
und
Verbesserungspo
-
tenzial
aufzeigen,
bevor
es
zu
Mängeln
und
Personenschaden
kommt.
Eine
systematische
Fehleranalyse
sowie
kontinuierliche
Verbesserungsprozesse
können
durch
Hygieneaudits
unterstützt
werden.
• Unterstützung bei dem Aufbau eines betrieblichen
Eigenkontrollsystems
• Auditierung und Einschätzen von internen Arbeitsweisen
• Qualitätsmanagement: auf Basis des Hygienekonzeptes einfache
Umsetzungs- und Kontrollverfahren einführen
• Beratung zu vielschichtigen Hygienethemen in der
Lebensmittelverarbeitung und Speisenversorgung
Hygienekurs 1 - 2023
• 18.03.2023 in Marburg
• 23.09.2023 in Marburg
Hygienekurs 2 - 2023
• 29.04. + 13./ 14.05.2023 in Marburg
• 21./ 28./ 29.10.2023 in Marburg
Anmeldung
Kurs Marburg
Literatursammlung